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Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Sie können Ihre Tochter, Ihren Sohn und sich selbst schriftlich über das Anmeldeformular im Prospekt, per Fax oder über das Internet anmelden. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der unterschriebenen Reisebestätigung zu Stande. Der Anmelder muss für alle weiteren von ihm angemeldeten Personen die Vertragspflicht selbst erfüllen. Bei Minderjährigen ist für die Wirksamkeit der Anmeldung die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Diese übernehmen die Haftung für sämtliche Verpflichtungen des minderjährigen Teilnehmers aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner. Die benötigten persönlichen Daten werden für Verwaltungszwecke gespeichert.

Zahlungsweise
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein gemäß Paragraph 651k Bürgerliches Gesetzbuch. Nach Erhalt unserer Bestätigung überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 10% des Kaufpreises sowie die vollen Kosten gewünschter Reiseversicherungen, maximal € 250,--. Die Anzahlung wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss spätestens 10 Tage vor Abreise beglichen sein. Die Zahlung kann durch Überweisung, Verrechnungsscheck oder Barzahlung erfolgen.

Visapflicht
Für Sprachschüler aus EU-Ländern ist ein gültiger Personalausweis bzw. ein Kinderausweis mit Lichtbild ( Teilnehmer unter 16 Jahren ) ausreichend. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Teilnehmer aus Nicht-EU-Ländern benötigen für Großbritannien ein Visum, das Sie sich selbst besorgen müssen.

Kündigung durch CALAC-Sprachreisen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt wie z.B. Krieg, Streik, Unruhen, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen etc. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Die Firma CALAC plant und organisiert ihre Sprachreise sorgfältig, damit alle Teilnehmer erfolgreiche Sprachferien verbringen können. Widersetzt sich ein(e) Sprachschüler(in) grob oder mehrfach den Anweisungen der Lehrer bzw. Betreuer, kann der / die betreffende Teilnehmer( in) bei Gewalttätigkeit, Vandalismus sowie bei Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch nach einer Verwarnung vorzeitig nach Hause geschickt werden. Die Flugkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners für diese / den Teilnehmer(in). Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht.

Haftung des Veranstalters
Die Firma CALAC-Sprach- und Bildungsreisen GmbH erbringt ordnungsgemäß die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Tritt ein berechtigter Mangel auf, sollte sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin unverzüglich an die Reisebetreuung vor Ort wenden, damit wir schnellstmöglich Abhilfe schaffen können.

Haftungsausschluss
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Beteiligung an Sport und anderen Freizeitaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Für dabei auftretende Unfälle haftet der Veranstalter nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Abschluss einer Reiseunfallversicherung wird empfohlen. Werden seitens der Teilnehmer körperliche oder geistige Behinderungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, ansteckenden Krankheiten und Allergien oder ähnliches verschwiegen, besteht keine Haftung der Firma CALAC für dadurch verursachte Schäden. Sollten Teile der Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, können die Jugendlichen oder ihre Eltern Abhilfe verlangen. Spätere Ansprüche können, falls keine Abhilfe geschaffen wurde, nur bis vier Wochen nach Beendigung der Sprachreise geltend gemacht werden.
Sollte die Sprachreise infolge einer Naturkatastrophe oder einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht durchgeführt werden können, so wird der gesamte Reisepreis vom Veranstalter erstattet. Alle Teilnehmer können an bestimmten Ferienorten / Ausflugszielen nach Absprache mit den Betreuern selbstständig Besichtigungen und Einkaufsbummel in Gruppen von mindestens 2- 3 Personen unternehmen. Ebenso besteht Gelegenheit von Seiten der Gasteltern zu abendlichem Ausgang. Soweit nichts anderes mitgeteilt wird, sind die gesetzlichen Vertreter unserer Teilnehmer hiermit einverstanden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beförderungsrichtlinien der Deutschen Bundesbahn, der Fährgesellschaften, Luftverkehrsgesellschaften oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei CALAC-Sprachreisen. Die Rücktrittserklärung kann formlos erfolgen - es wird jedoch empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei einem Rücktritt hat CALAC-Sprachreisen einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung:

a)   bis 30 Tage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 30,-- pro Person erhoben.
b)   ab dem 29.-15. Tag vor Reisebeginn 30 %
c)   ab dem 14.-7. Tag vor Reisebeginn 40 %
d)   ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
e)   bei Nichtantritt 70 %

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 30,-- und geben die uns entstehenden Auslagen (z. B. Stornokosten für Flugtickets) weiter. Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird im Falle einer schweren Unfallverletzung, einer unerwarteten schweren Erkrankung oder eines Sterbefalles in der Familie der Reisepreis bei entsprechendem Nachweis (Attest oder Sterbeurkunde) zu 100 % zurückerstattet.

Im Reisepreis nicht enthalten
Taschengeld, Unterbringungszuschlag als einziger deutscher Gast in der Familie (€ 45,-- pro Woche in GB), Verpflegung während der Hin- und Rückreise, freiwillige Versicherung, Transportkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi.

Gastfamilien
Ein erfolgreicher Sprachaufenthalt hängt in hohem Maße von der Qualität der Gastfamilie ab. Unsere Repräsentanten wählen die Gastfamilien sehr sorgfältig aus, damit sich unsere Schüler auch wohlfühlen. Adressen und Telefonnummern der Gasteltern werden den deutschen Eltern bei der Abfahrt ihrer Kinder an den Bushaltestellen bzw. Abflughafen ausgehändigt. In Ausnahmefällen können wir von dieser langjährig bewährten Praxis abweichen. Von den Gastfamilien erhalten die Schüler / innen drei Mahlzeiten: Frühstück, Packed-Lunch für die Ausflüge und Abendessen.

Unterricht
Der Unterricht findet in Klassenzimmern an öffentlichen Schulen und Gebäuden statt. Bei allen Grundkursen haben die Schüler einschließlich des Einstufungstestes 8 Unterrichtseinheiten zu je 3 Stunden a 50 Minuten. Der Intensivkurs beinhaltet zusätzliche 8 Unterrichtsstunden. Fällt ein Feiertag in den Zeitraum einer Sprachreise, so wird der ausgefallene Unterricht an einem Nachmittag nachgeholt.

CALAC-Sprach- und Bildungsreisen GmbH
Geschäftsführer: Manfred Leonhard
Gotenstraße 12, 68753 Waghäusel
T.: 0 72 54 / 80 93, Fax: 0 72 54 / 7 55 42
www.calac.de
Registergericht: Mannheim HRB: 250-Ph, Steuernr.:3006101203

 
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