Anmeldung
Sie können Ihre Tochter, Ihren Sohn und sich selbst schriftlich über
das Anmeldeformular im Prospekt, per Fax oder über das Internet
anmelden.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt
erst mit dem Zugang der unterschriebenen Reisebestätigung zu
Stande. Der Anmelder muss für alle weiteren von ihm angemeldeten
Personen die Vertragspflicht selbst erfüllen. Bei Minderjährigen ist
für die Wirksamkeit der Anmeldung die Unterschrift der gesetzlichen
Vertreter erforderlich. Diese übernehmen die Haftung für sämtliche
Verpflichtungen des minderjährigen Teilnehmers aus dem Vertragsverhältnis
als Gesamtschuldner. Die benötigten persönlichen
Daten werden für Verwaltungszwecke gespeichert.
Zahlungsweise
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein
gemäß Paragraph 651k Bürgerliches Gesetzbuch. Nach Erhalt unserer
Bestätigung überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen eine
Anzahlung von 10% des Kaufpreises sowie die vollen Kosten
gewünschter Reiseversicherungen, maximal € 250,--. Die
Anzahlung wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung
muss spätestens 10 Tage vor Abreise beglichen sein. Die Zahlung
kann durch Überweisung, Verrechnungsscheck oder Barzahlung
erfolgen.
Visapflicht
Für Sprachschüler aus EU-Ländern ist ein gültiger Personalausweis
bzw. ein Kinderausweis mit Lichtbild ( Teilnehmer unter 16 Jahren )
ausreichend. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Teilnehmer
aus Nicht-EU-Ländern benötigen für Großbritannien ein
Visum, das Sie sich selbst besorgen müssen.
Kündigung durch CALAC-Sprachreisen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn ein Vertragspartner
seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen
nicht einhält. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt wie z.B. Krieg,
Streik, Unruhen, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen etc.
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der
Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Die
Firma CALAC plant und organisiert ihre Sprachreise sorgfältig, damit
alle Teilnehmer erfolgreiche Sprachferien verbringen können. Widersetzt
sich ein(e) Sprachschüler(in) grob oder mehrfach den Anweisungen
der Lehrer bzw. Betreuer, kann der / die betreffende Teilnehmer(
in) bei Gewalttätigkeit, Vandalismus sowie bei Drogen- bzw.
Alkoholmissbrauch nach einer Verwarnung vorzeitig nach Hause
geschickt werden. Die Flugkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners
für diese / den Teilnehmer(in). Ein Anspruch auf Rückerstattung
des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht.
Haftung des Veranstalters
Die Firma CALAC-Sprach- und Bildungsreisen GmbH erbringt ordnungsgemäß
die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Tritt ein
berechtigter Mangel auf, sollte sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin
unverzüglich an die Reisebetreuung vor Ort wenden, damit wir
schnellstmöglich Abhilfe schaffen können.
Haftungsausschluss
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Die Beteiligung an Sport und anderen Freizeitaktivitäten
erfolgt auf eigene Gefahr. Für dabei auftretende Unfälle haftet
der Veranstalter nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Abschluss
einer Reiseunfallversicherung wird empfohlen. Werden seitens der
Teilnehmer körperliche oder geistige Behinderungen, die regelmäßige
Einnahme von Medikamenten, ansteckenden Krankheiten
und Allergien oder ähnliches verschwiegen, besteht keine Haftung
der Firma CALAC für dadurch verursachte Schäden.
Sollten Teile der Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, können
die Jugendlichen oder ihre Eltern Abhilfe verlangen. Spätere
Ansprüche können, falls keine Abhilfe geschaffen wurde, nur bis
vier Wochen nach Beendigung der Sprachreise geltend gemacht
werden.
|
Sollte die Sprachreise infolge einer Naturkatastrophe oder einer
Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht durchgeführt werden
können, so wird der gesamte Reisepreis vom Veranstalter erstattet.
Alle Teilnehmer können an bestimmten Ferienorten / Ausflugszielen
nach Absprache mit den Betreuern selbstständig Besichtigungen
und Einkaufsbummel in Gruppen von mindestens 2- 3 Personen
unternehmen. Ebenso besteht Gelegenheit von Seiten der Gasteltern
zu abendlichem Ausgang. Soweit nichts anderes mitgeteilt
wird, sind die gesetzlichen Vertreter unserer Teilnehmer hiermit einverstanden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Beförderungsrichtlinien
der Deutschen Bundesbahn, der Fährgesellschaften, Luftverkehrsgesellschaften
oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen
des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich
gemacht werden.
Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung
bei CALAC-Sprachreisen. Die Rücktrittserklärung kann formlos erfolgen
- es wird jedoch empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Bei einem Rücktritt hat CALAC-Sprachreisen einen Anspruch auf
eine angemessene Entschädigung:
a)
bis 30 Tage vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von € 30,-- pro Person erhoben.
b)
ab dem 29.-15. Tag vor Reisebeginn 30 %
c)
ab dem 14.-7. Tag vor Reisebeginn 40 %
d)
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 50 %
e)
bei Nichtantritt 70 %
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen,
dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von € 30,-- und geben die uns entstehenden Auslagen
(z. B. Stornokosten für Flugtickets) weiter.
Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird im Falle einer
schweren Unfallverletzung, einer unerwarteten schweren Erkrankung
oder eines Sterbefalles in der Familie der Reisepreis bei entsprechendem
Nachweis (Attest oder Sterbeurkunde) zu 100 %
zurückerstattet.
Im Reisepreis nicht enthalten
Taschengeld, Unterbringungszuschlag als einziger deutscher Gast in
der Familie (€ 45,-- pro Woche in GB), Verpflegung während der
Hin- und Rückreise, freiwillige Versicherung, Transportkosten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi.
Gastfamilien
Ein erfolgreicher Sprachaufenthalt hängt in hohem Maße von der
Qualität der Gastfamilie ab. Unsere Repräsentanten wählen die
Gastfamilien sehr sorgfältig aus, damit sich unsere Schüler auch
wohlfühlen. Adressen und Telefonnummern der Gasteltern werden
den deutschen Eltern bei der Abfahrt ihrer Kinder an den Bushaltestellen
bzw. Abflughafen ausgehändigt. In Ausnahmefällen können
wir von dieser langjährig bewährten Praxis abweichen. Von den
Gastfamilien erhalten die Schüler / innen drei Mahlzeiten: Frühstück,
Packed-Lunch für die Ausflüge und Abendessen.
Unterricht
Der Unterricht findet in Klassenzimmern an öffentlichen Schulen
und Gebäuden statt.
Bei allen Grundkursen haben die Schüler einschließlich des Einstufungstestes
8 Unterrichtseinheiten zu je 3 Stunden a 50 Minuten.
Der Intensivkurs beinhaltet zusätzliche 8 Unterrichtsstunden. Fällt
ein Feiertag in den Zeitraum einer Sprachreise, so wird der ausgefallene
Unterricht an einem Nachmittag nachgeholt.
CALAC-Sprach- und Bildungsreisen GmbH
Geschäftsführer: Manfred Leonhard
Gotenstraße 12, 68753 Waghäusel
T.: 0 72 54 / 80 93, Fax: 0 72 54 / 7 55 42
www.calac.de
Registergericht: Mannheim HRB: 250-Ph, Steuernr.:3006101203
|